Alle Geräte mit Stromanschluss müssen gemäß DGUV V3 geprüft sein.
Falls die elektrischen Einrichtungen nicht den neuesten Sicherheitsvorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) entsprechen, wird deren Nutzung untersagt.
Elektrogeräte sind beim Verlassen des Standes abzuschalten. Der Aussteller haftet für etwaige Schäden durch Missachtung.
Offenes Feuer ist in der Halle verboten. Das gilt auch für:
Gasanlagen in Foodtrucks,
Kohlegrills,
Brennpasten o. Ä.
Fahrzeuge mit Gasantrieb dürfen nur mit entleerten Gasbehältern in der Halle stehen.
Kochgeräte dürfen nur auf feuerfesten, hitzebeständigen, asbestfreien Unterlagen verwendet werden.
Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu brennbaren Materialien.
Elektrische Kochgeräte sind täglich nach Veranstaltungsende auszuschalten.
Dekorationsmaterialien müssen mindestens schwerentflammbar sein (Klasse B1) und dürfen nicht brennend abtropfen.
Ein Prüfzeugnis zur Baustoffklasse ist vorzulegen. Materialien ohne Nachweis oder mit abweichender Klasse B1 dürfen nicht verwendet werden.
Verboten: Heu, Stroh, Bambus, Rindenmulch und ähnliche leicht brennbare Stoffe.
Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sind nur mit maximal 5 Litern Tankfüllung zugelassen. Tank muss abgeschlossen, Zündschlüssel entfernt sein.
Elektro- und Hybridfahrzeuge: Antriebsbatterie per Hauptschalter trennen.
Fahrzeuge ohne Rußpartikelfilter dürfen in den Hallen nicht motorisch betrieben werden.
Kein direkter Flüssigkeitskontakt. Verschüttete Flüssigkeiten sofort aufnehmen.
Nur mit klarem Wasser reinigen.
Fahrzeuge, die länger als 4 Stunden stehen, benötigen mind. schwerentflammbaren Untergrund unter den Reifen.
Mechanische Belastungen des Hallenbodens sind zu vermeiden, insbesondere das Schleifen von metallischen und mineralischen Gegenständen sowie von Paletten o. Ä.
Bei Verstößen behalten wir uns vor etwaige Schäden zu verrechnen.
Keine Befestigungen oder Verankerungen im Boden erlaubt.